AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wavelab Engineering AG, Verkauf

1. Lieferumfang

Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt in Übereinstimmung mit den Verkaufsunterlagen. Geringfügige Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Erhebung einer Mängelrüge.

2. Preis

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten.
Änderungen der Preislisten bleiben vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen mittels Post- oder Banküberweisung ohne Skonto in Schweizer Franken zahlbar.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäss Absatz 1 ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet.

4. Mindestbestellwert

Der Mindestwert pro Bestellung hat CHF 300.- zu betragen. Bei kleineren Bestellungen wird ein Zuschlag von CHF 50.- erhoben.

5. Versand- und Verpackungskosten

Sämtliche Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandspesen werden dem Käufer verrechnet.

6. Versand und Gefahrtragung

Die Vertragsprodukte werden beim Versand kontrolliert und handelsüblich verpackt.
Gefahr und Risiko bezüglich verschickter Vertragsprodukte gehen bei Versandaufgabe auf den Käufer über.

7. Garantiewesen

Die Vertragsprodukte werden mit offiziellen Lieferscheinen versandt.
Die Garantiedauer für Produkte beträgt zwei Jahre ab der Auslieferung an den Kunden. Massgebend ist das Lieferdatum auf dem Lieferschein.
Garantiearbeiten werden nur gegen Vorlage des mitgelieferten Certificate of Conformance (CoC) gewährt unter der Voraussetzung, dass die Produkte mechanisch vollständig intakt sind. Ansonsten verfällt der Garantieanspruch mit sofortiger Wirkung.
Garantieansprüche werden zudem abgelehnt, sofern am Produkt nachweislich Spuren sichtbar sind, die auf eine unrechtsmässige Öffnung des Produktes schliessen lassen.
Weist das Produkt durch eine unsachgemässe Verwendung sichtbare Verschleissspuren auf, so erlischt die Garantie vorzeitig. Von der Garantie ausgenommen sind Verschleissteile wie O-Ringe oder Flachdichtungen, welche grundsätzlich nicht unter die Garantie fallen.

8. Rücksendungen

Bestellte Vertragsprodukte gelten als fest gekauft. Ohne schriftliches Einverständnis werden keine Vertragsprodukte zurückgenommen.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Lätti, 01. Juni 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wavelab Engineering AG, Beratung und Dienstleistung

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WaveLab Engineering AG (nachfolgend «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite www.wavelab.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.

Die Website wird betrieben von:
WaveLab Engineering AG
Gewerbestrasse 11, 3053 Lätti
UID-Nr. CHF-105.149.615
Telefon: +41 31 868 44 66
E-Mail: info@wavelab.ch

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Die WaveLab Engineering AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt sind.

2. Angebotene Leistungen

Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:
Beratung, Projektbegleitung, Mess- und Simulationsdienstleistungen im Gebiet der Hochfrequenz- und Mikrowellentechnik.
Die WaveLab Engineering AG behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.

3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung für 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung, oder durch die Bestellung via E-Mail zur Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die WaveLab Engineering AG.

4. Vertragspflichten der WaveLab Engineering AG

Die WaveLab Engineering AG ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Die WaveLab Engineering AG ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.
Die WaveLab Engineering AG ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die WaveLab Engineering AG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet die WaveLab Engineering AG nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die WaveLab Engineering AG für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.

6. Termine

Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.
Die WaveLab Engineering AG behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.

7. Leistungsänderung

Die WaveLab Engineering AG wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der WaveLab Engineering AG oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.

8. Beizug von Dritten

Die WaveLab Engineering AG ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags, nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers, Dritte beizuziehen.

9. Vergütung, Spesen und Steuern

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Die WaveLab Engineering AG behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

10. Rechnungsstellung

Die WaveLab Engineering AG stellt nach Abschluss der Leistungserbringung bzw. monatlich für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und die zu bezahlenden Spesen und Steuern. Die WaveLab Engineering AG kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

11. Urheberrecht

Die WaveLab Engineering AG behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen.

12. Geheimhaltung

Die WaveLab Engineering AG ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.

13. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht

Die WaveLab Engineering AG hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die WaveLab Engineering AG behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.

14. Gewährleistung

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der WaveLab Engineering AG auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.

15. Haftung

Die WaveLab Engineering AG erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die WaveLab Engineering AG haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die WaveLab Engineering AG haben.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.

17. Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

18. Datenschutz

Die WaveLab Engineering AG erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter [Link], welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der WaveLab Engineering AG oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der WaveLab Engineering AG als Gerichtsstand.

Lätti, 01. Juni 2026

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